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Wichtige Informationen
für unsere Spender

Steuerliche Abzugsfähigkeit der Spenden für in Deutschland Steuerpflichtige:

Spenden an den PHILIPPUS-DIENST e.V. sind steuerlich als Sonderausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 20% des sog. „Gesamtbetrags der Einkünfte“ abzugsfähig. Darüber hinaus gehende Spenden können im Rahmen der Höchstgrenze in den Folgejahren abgezogen werden.


Erstspender:

Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre vollständige Adresse an oder schicken Sie uns diese per E-Mail, damit wir Ihnen eine Jahreszuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) zusenden können.


Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen):

Nach Ablauf des Kalenderjahres erstellen wir automatisch eine Jahreszuwendungsbestätigung, die Ihnen per E-Mail (soweit vorliegend) oder per Post zugeschickt wird.


Zweckgebundene Spenden für "ihr" Projekt:

Wenn Sie eines unserer zahlreichen Projekte besonders angesprochen hat, würden wir uns über ein- oder mehrmalige Spenden freuen, mit denen Sie zielgerichtet dieses Projekt unterstützen.

Sollten Sie für einen anderen Dienst oder ein anderes Projekt zweckgebunden Spenden wollen, bitten wir Sie, sich mit uns vor der Spende in Verbindung zu setzen.


Bitte beachten Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen nur in Israel eingetragene Vereine unterstützen können (sog. „Amutas“)

Die finanzielle Unterstützung von Einzelpersonen ist leider nicht möglich. Bei zweckgebunden Spenden behalten wir grundsätzlich 5% der Spendensumme für die Verwaltungskosten ein.

 

Sollten für ein Projekt mehr zweckgebundene Spenden eingehen als benötigt oder Spenden eingehen, die nicht den o.g. Rahmenbedingungen entsprechen, behält sich der PHILIPPUS-DIENST vor, diese Spenden auch für andere Projekte zu verwenden.

Alle weiteren Infos (Bankverbindung, Paypal usw.) finden Sie unten auf dieser Seite.

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